Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden im Reiseverkehr seit 29. Dezember 2014
Anbei die für Österreich geltenden Bestimmungen im Wortlaut.
Bezüglich der europaweit unterschiedlichen Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die entsprechende nationale Behörde.
Auf mehrfach geäußerten Wunsch anbei die veränderten Einreiseregelungen für die Bundesrepublik Deutschland:
Im Rahmen des Handels muss neben dem Heimtierausweis zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden, in der ein amtlicher Tierarzt u.a. bestätigt, dass das Tier gesund ist und dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegt. Ausnahmen von dem Grundsatz, dass ein gültiger Tollwutschutz vorliegen muss, sind in den o.g. Verordnungen nur für Welpen vorgesehen, wenn diese ihren Halter zu anderen als Handelszwecken (z.B. auf einer Reise) begleiten. Es war und ist den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie von dieser Ausnahme Gebrauch machen. In einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darauf hingewiesen, dass Deutschland keinen Gebrauch mehr von dieser Ausnahmemöglichkeit macht. Daher gilt jetzt auch für beim Reisen mit Welpen, dass das Vorliegen einer gültigen Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden muss. Im Gegensatz zum Handel genügt dabei ein Eintrag durch den ermächtigten Tierarzt im Heimtierausweis.
Weitere Informationen finden Sie auch auf: http://www.vdh.de/home/