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Saturday, 04. May 2024
00:00 - VSSÖ Klubschau 2024 (Schweizer Sennenhunde)
09:30 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Sportplatz des SV Mark Spital am Pyhrn
4582 Spital am Pyrn
00:00 - Landessiegerschau Kärnten 2024 (Britische Hütehunde)
13:00 - 18:00 Uhr
Ausstellungsort: Hundeschule Föderlach, Landesstraße 46
9241 Wernberg
Sunday, 05. May 2024
00:00 - VSSÖ Siegerschau 2024 (Schweizer Sennenhunde)
09:30 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Sportplatz des SV Mark Spital am Pyhrn
4582 Spital am Pyrn
00:00 - Jubiläumsschau 90 Jahre ÖCBH (Britische Hütehunde)
10:00 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Hundeschule Föderlach, Landesstraße 46
9241 Wernberg
Saturday, 11. May 2024
00:00 - 40 Jahre Wiesmadern Jubiläumsschau (Schweizer Sennenhunde)
09:30 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Schöneben
4161 Ulrichsberg
Sunday, 12. May 2024
00:00 - Schöneben Spezial Schau 2024 (Schweizer Sennenhunde)
09:30 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Schöneben
4161 Ulrichsberg
Sunday, 26. May 2024
00:00 - Spring Cup Winner 2024 (Staffordshire Bullterrier)
10:00 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Hotel Steinschalerhof, Warth 20
3203 Rabenstein
00:00 - 9. Klubsiegerschau 2024 (Spitze und Spitzarten)
10:00 - 16:00 Uhr
Ausstellungsort: Riverresort Donauschlinge, Schlögen 2
4083 Haibach/Donau

Hundebild

Leitbild des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV)



1. Grundsätzliches

Der ÖKV ist die bedeutendste, mitgliederstärkste kynologische Vereinigung Österreichs und einziges österreichisches Mitglied in der Federation Cynologique Internationale (FCI).Dieses Leitbild soll, basierend auf der von der ÖKV-GV 99 beschlossenen Satzung, den ÖKV im Innen- und Außenverhältnis klar positionieren und dem Verband somit in der Öffentlichkeit, bei Politikern, Behörden, Medien, Verbandskörperschaften und deren Mitgliedern sowie bei jedem an Hundehaltung, -zucht  und -ausbildung  Interessierten ein klares Profil verschaffen.Der ÖKV führt Tätigkeiten aus, in denen er Kompetenz und Erfahrung hat. Expansion, Diversifikation und Engagement soll nur in Bereiche erfolgen, in denen er seine Position der kynologischen und/oder wirtschaftlichen Stärke ausspielen kann.

2.    Mittelpunkt der Verbandsaktivitäten:

”Der Hund”

Im Zentrum des Wirkens des ÖKV steht der Hund in allen seinen domestizierten Erscheinungsformen. Die Bemühungen des ÖKV bestehen darin, die Mensch-Hund Beziehung zu verstärken und dem Hund gemäß seiner sozialen Bedeutung einen entsprechenden Platz in der Gesellschaft einzuräumen.Grundsätzlich werden innerhalb des ÖKV keine Vorzüge etabliert, ob ein Hund einer anerkannten FCI Rasse oder der sogenannten Mischrasse zugeordnet werden kann. Allerdings können nur erstere Aufnahme in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) finden, während Hunde der Mischrasse in hundesportlicher und gebrauchsmäßiger Hinsicht betreut werden.Der Vorteil des Rassehundes liegt darin, dass bei einem rasserein gezüchteten Hund viel eher das spätere Aussehen, Charakter und Rasseeigenschaften vorhergesagt werden können, als bei Paarungen zwischen Rassen und/oder Mischrassen.Die Zucht von Hunden hat nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erfolgen, im Vordergrund steht der gesunde, wesensfeste, gut sozialisierte Hund mit entsprechendem Exterieur.Für diejenigen Rassen, für die Österreich das Ursprungsland gemäß FCI Bestimmungen darstellt, erstellt der ÖKV in Zusammenarbeit mit der Verbandskörperschaft, die mit der zuchtmäßigen Betreuung der Rasse beauftragt ist, den Standard.Eine Erfassung von Hunden der Mischrasse erfolgt durch die Ausstellung von Leistungsheften. Qualitätssicherungssysteme und entsprechende Überprüfungen gewährleisten einen hohen Standard in Hundezucht und -aus­­bildung.Ausbildung, Formwert und Haltung der Hunde richten sich nach dem aktuellen kynologischen und wissenschaftlichen Wissensstand, wobei alle gesetzlichen Vorgaben und besonders jene bezüglich des Tierschutzes Berücksichtigung finden. Die standardgemäße Beurteilung des Exterieurs erfolgt nach tierschutzgesetzlichen Bestimmungen und unter verhinderung von Extremen („Qualzuchten“).Um das jeweilige kynologische Wissen von Hundebesitzern, Leistungs- und Formwertrichtern, Ausbildnern aller Sparten und von Funktionären auf dem letzten Stand zu halten, bedient sich der ÖKV u.a. folgender Einrichtungen: ÖKV-Akademie, kynologische Forschungsstelle des ÖKV, Formwert-, Leistungsrichter-, Trainer und Ringpersonal-Ausbildung, ÖKV-Museum und -Bibliothek, der Verbandszeitschrift ”Unsere Hunde” und der Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen und universitären Organisationen.Hundeshows und Prüfungen stellen einerseits die Überprüfung unserer Tätigkeit, andererseits auch das kynologische Schaufenster für die Öffentlichkeit dar.

Ziele:

  • Vermittlung der Bedeutung des Rassehundes
  • Betreuung möglichst vieler Hunde in Österreich durch den ÖKV
  • Ausbildung möglichst vieler Rasse- und Mischrasse­hunde in den jeweiligen Sparten
  • Etablierung der Arbeit mit dem Hund als Sportdisziplin 

 

3. Der ÖKV im Außenverhältnis

Motto ”Ihr Partner in Hundefragen"

Der ÖKV versteht sich als partei- und konfessionsunabhängige Organisation, die zur Wahrung aller kynologischen Interessen gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden, in Hinblick auf das gesamte und bundesweite Hundewesen, agiert.Zur Beibehaltung seines Aktionsradius, zur Bewahrung seiner Unabhängigkeit und zur Aufrechterhaltung seiner Flexibilität ist der ÖKV keiner parteipolitischen Vereinigung zugehörig.Der ÖKV versucht auf Basis aller gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit Hundehaltung, -zucht, -ausbildung, Tierschutz, Jagdausübung, Straßenverkehrsordnung usw. beschäftigen, zu agieren. Er versucht allerdings diese gesetzlichen Regelungen im Sinne einer Verbesserung der Mensch-Hund Beziehung mitzugestalten. Eine derartige Mitgestaltung und legislative Mitarbeit erfolgen durch alle in der Rechtsgebung vorgesehenen Möglichkeiten. 

Ziele:

  • Österreichweiter Führungsanspruch in kynologischen Fragen
  • einheitliches, geschlossenes Auftreten aller ÖKV-Mitglieder in der Öffentlichkeit
  • Verbesserung der Akzeptanz der Hundehaltung, Verringerung und Vermeidung der Hundefeindlichkeit
  • Verbesserung und Ausbau der Kontakte zur Politik, (hundehaltenden) Behörden, Interessensvertretungen, Kammern, Wirtschaft und Industrie, Vereinigungen des Tierschutzes, Medien und der Gesamtbevölkerung Österreichs. Der ÖKV trachtet danach, als fundierter kynologischer Berater des genannten Kreises tätig und bei diesbezüglichen Veranstaltungen präsent zu sein.
  • ständige, positive Mitarbeit in welt- und europaweiten kynologischen Gremien, wie etwa FCI GV, FCI-Kommissionen und Europa Sektion. 

 

4. Der ÖKV im Innenverhältnis 

Motto – “Der ÖKV sind wir alle”

4.1. Zusammenwirken zwischen Mitgliedern und ÖKV-Gremien

Das Zentrum der kynologischen Aktivitäten liegt in den Verbandskörperschaften, die die satzungsgemäßen Mitglieder darstellen. Die meisten von ihnen sind bundesweit tätig, einige - wie etwa Jagdhundeprüfungsvereine oder Ausstellungsvereine konzentrieren ihre Aktivitäten nach regionalen Gesichtspunkten. Eine flächendeckende Betreuung der Bevölkerung Österreichs bzw. der durch diese gehaltenen Hunde wird durch diese Mitgliederstruktur seitens des ÖKV angestrebt.Einzelpersonen sind - ausgenommen Ehrenmitglieder des ÖKV gemäß gültiger Satzung - Mitglieder von Verbandskörperschaften und somit keinesfalls Direktmitglieder des ÖKV. Die Kommunikation mit Mitgliedern von VK`s geschieht hauptsächlich über die jeweils zuständige Verbandskörperschaft bzw. über UH – Unsere Hunde und sonstige Publikationen des ÖKV.Den Gremien des ÖKV (Generalversammlung, Vorstand, Beirat, Rechnungsprüfer, Disziplinarsenat, Fachkommissionen usw.) kommt ihre satzungsgemäße Funktion zu.Die Funktionäre des ÖKV erfüllen ihre Tätigkeit ehrenamtlich, es steht ihnen allerdings ein Ersatz der angefallenen Spesen gemäß gültiger Dienstreisen-Regelung zu.Der Umgang zwischen allen Funktionären des ÖKV und seinen Mitgliedern (Verbandskörper­schaften und deren physische Mitglieder) ist durch  moderate Wortwahl, Höflichkeit, Fairness, Objektivität, Korrektheit und Sachkenntnis geprägt.Konflikte innerhalb des ÖKV werden durch Diskussion, Moderation, Konsultation und Vermittlung geregelt. Die Anrufung und Befassung der Disziplinareinrichtungen und ordentlichen Gerichte wird tunlichst vermieden. Konflikte innerhalb einer ÖKV-Verbandskörperschaft werden gemäß den Satzungen des jeweiligen ÖKV-Mitgliedsvereines  intern geregelt. 

Ziel:

  • Es erfüllt jede Verbandskörperschaft, jeden Funktionär und jedes Einzelmitglied einer Verbandskörperschaft mit Stolz, Angehöriger des ÖKV zu sein. 

 

4.2. Das ÖKV-Büro

Das ÖKV-Büro erfüllt eine Dienstleistungsfunktion und ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und Prinzipien eines kooperativen und partizipativen Stils zu führen. Das Zusammenwirken zwischen ÖKV-Gremien, -Büro und Verbands­körperschaften regelt, neben den Satzungen und der Disziplinarordnung eine Geschäftsordnung.

Hintergrund

  • Anforderungen an Servicequalität und - leistung nehmen laufend zu,  moderne Kommunikationstechnologien müssen genützt werden
  • in einem umfassenden Qualitätsmanagement stellen die Mitarbeiter des ÖKV Büros eine Hauptkomponente dar
  • das ÖKV Büro und dessen Mitarbeiter erfüllen eine starke verbandsintern und -externe Kommunikationsaufgabe.

 

Die erforderliche Kundennähe bedingt ein Eingehen auf Strukturen, Bedürfnisse und Erfordernisse der Verbandskörperschaften, deren Mitglieder, aber auch auf außenstehende Personen und das Anbieten von Problemlösungen, ohne dadurch selbst in Probleme oder Zwistigkeiten zu geraten.Die wichtigsten Geschäftsfelder stellen die Verbandszeitschrift "UH-Unsere Hunde”, das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) und die Hundeshows dar. Weitere Hauptinhalte der Tätigkeit sind Koordination von Verbandsaktivitäten und kynologische Information. 

Ziele:

  • Erkennen und Erfassen der Bedürfnisse und Wünsche von VK`s und derenMitgliedern(Dienstleistungs­empfänger)
  • Steigerung der Effizienz des ÖKV-Büros
  • Erhöhung der Personal- und Teamqualität
  • Einsatz zeitgemäßer Bürotechnologie
  • zeitgemäße räumliche Unterbringung des ÖKV-BürosDie Personalentwicklung ist durch laufendes Mitarbeitertraining (besonders in den Bereichen Kommunikation, Beschwerde­management und Einschulung auf neue Technologien) zu unterstützen.

 

 4.3. Finanzgebarung

Der ÖKV finanziert seine Tätigkeit in der Hauptsache durch Durchführung von Ausstellungen, Führung und Herausgabe des ÖHZB, Herausgabe einer Hundefachzeitschrift und Jahres­beiträgen der VK.

4.4. Interne Kommunikationsformen

Verbandsorgan ist die periodisch erscheinende Zeitschrift "UH-Unsere Hunde”.Direkte Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel bei persönlichen Anschreiben an den ÖKV, bzw. bei Angelegenheiten, die lediglich einzelne Verbandskörperschaften, Funktionäre, Richter oder physische Personen betreffen.

5. Die optische Erscheinung des ÖKV

Die optische Erscheinung entspricht dem ÖKV-Sebstverständnis, damit auch diesem Leitbild und prägt dadurch alle Schriften, Publikationen, EDV- Veröffentlichungen usw. Auch Lebensstil der ÖKV Funktionäre und der Mitglieder der Verbandskörperschaften sollen zum Engagement in der Mensch - Hund Beziehung beitragen. 

6. Qualitätssicherung und Evaluierung

Neben den gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen seitens Vereins- und Finanzbehörde und durch die von den ÖKV-Satzung vorgesehenen Prüfungseinrichtungen wie etwa Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes durch die Generalversammlung wird auch eine Abschlussprüfung der Geschäftsgebarung durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei durchgeführt.Verbandsintern wird die Positionierung des Verbandes durch eine laufende Qualitätsdiskussion und dem sich daraus ergebenden Regelkreis zwischen Bestandsaufnahme, Ergebnissen, Festlegung von Zielen und Vorhaben, Umsetzung der konkreten Maßnahmen und Überprüfung begleitet.In diesem Sinn ist dieses Leitbild laufend zu überarbeiten und entsprechend den Erfordernissen der modernen Hundehaltung zu überdenken und zu ergänzen. Besonders die Forderungen der Mitmenschen, von Politik und Umwelt werden ständig zu berücksichtigen sein. 

 

Erstellt durch: Dr. M. Kreiner, Ing. K. Radnetter, Mag. H. Maissen-Jarisch, Dir. J. Schallegruber, Dir. F. Tschöp, Dir. E. Strasser und G. Weiß  

Redaktion: Dr. M. Kreiner und Dir. F. Tschöp


ÖSTERREICHISCHER
KYNOLOGENVERBAND

Eingetragener Verein in Österreich
ZVR-Nummer: 695549355, UID: ATU37681601
Gerichtsstand: Bezirksgericht Mödling

A-2362 Biedermannsdorf, Siegfried Marcus-Str. 7
T: +43-(0)2236/710 667, F: +43-(0)2236/710 667- 30
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