Richter
Die Richter haben im Hundewesen ein Ehrenamt auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und ihr Urteil zu fällen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, bedarf es gediegener Fachkenntnis, Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit. Von den Leistungen der Richter, ihrer charakterlichen Zuverlässligkeit und ihrer vorbildlichen Haltung in allen Lebensbereichen hängen Bestand und Weiterentwicklung der Rassehundezucht sowie des Leistungswesens und nicht zuletzt damit auch das Ansehen und der Erfolg aller kynologischer Bestrebungen ab.
Die Richterordnung regelt Ausbildung, Ernennung, Einsatz von Richtern im In- und Ausland und deren Rechte und Pflichten. Grundsätzlich wird zwischen Formwert-, Jagdhunde- und Leistungsrichtern unterschieden.